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Leistung
Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen und WEG
Wir übernehmen die Hausreinigung für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen – zuverlässig im festen Rhythmus, mit einem Ansprechpartner für alle Objekte einer Verwaltung.
Leistungsumfang
Was dazugehört.
Diese Positionen nehmen wir bei der Besichtigung auf und schreiben sie im Angebot fest. Was Sie nicht brauchen, fliegt raus und wird auch nicht berechnet.
- Treppenläufe und Podeste feucht reinigen
- Handläufe und Geländer abwischen
- Eingangstür, Türgläser und Briefkastenanlage
- Aufzugkabine, Spiegel und Bedienfeld
- Kellergänge und Zugänge zu den Abstellräumen
- Waschküche, Trockenraum und Fahrradkeller
- Lichtschalter, Klingeltableau und Fensterbänke
- Spinnweben in Ecken und an Leuchten
- Fenster im Treppenhaus im festen Intervall
- Müllplatz kehren und Tonnen zurückstellen
Nachweis für die Eigentümerversammlung
Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum. Für Verwaltungen ist das in der Eigentümerversammlung oft der entscheidende Punkt, wenn eine Partei behauptet, es sei nicht gereinigt worden.
Turnus
Wie oft sinnvoll ist.
| Rhythmus | Typisch für |
|---|---|
| Wöchentlich | Der Standard in Wohnanlagen ab sechs Parteien |
| Vierzehntägig | Kleinere Häuser mit wenig Durchgangsverkehr |
| Monatlich | Keller, Fahrradräume, Fenster im Treppenhaus |
| Saisonal | Winterdienst auf Zuwegungen, Laub im Herbst |
Für wen
- Hausverwaltungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Private Vermieter
- Wohnungsbaugesellschaften
- Mehrfamilienhäuser
Häufige Fragen
Was Auftraggeber zuerst fragen.
Was ist, wenn sich Bewohner beschweren?
Beschwerden gehen direkt an die Verwaltung und von dort an uns – oder umgekehrt, ganz wie Sie es möchten. Wir schauen uns die Sache an und melden zurück, was wir vorgefunden und geändert haben. Kein Ping-Pong über Zettel im Hausflur.
Betreuen Sie mehrere Objekte einer Verwaltung?
Ja, und das ist der Regelfall. Sie bekommen für alle Objekte einen Ansprechpartner und eine Abrechnung, mit getrennter Ausweisung je Liegenschaft für die Betriebskostenabrechnung.
Übernehmen Sie auch den Winterdienst?
Ja. Räum- und Streupflicht auf Zuwegungen, Hauseingängen und Stellplätzen lassen sich mit der Hausreinigung in einem Vertrag bündeln.
Weitere Leistungen
Lässt sich kombinieren.
Mehrere Leistungen laufen bei uns über einen Vertrag und eine Rechnung, mit getrennter Ausweisung je Position.
Anfrage
Besichtigung vereinbaren.
Sagen Sie uns kurz, um welches Objekt es geht. Wir schauen es uns an und melden uns mit einem Festpreis zurück. Kostenlos und unverbindlich.
Lieber direkt sprechen?0160 3365730